Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Litura GmbH für die Zusammenarbeit mit Influencern / Autoren
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Litura GmbH (nachfolgend „Verlag“) und dem Influencer bzw. Autor (nachfolgend „Autor“).
(2) Abweichende Bedingungen des Autors finden keine Anwendung, es sei denn, der Verlag stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich im Zusammenhang mit einem vom Autor angenommenen Angebot des Verlags.
(4) Der Autor bestätigt, dass er Unternehmer ist und die Zusammenarbeit nicht als Verbraucher eingeht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Verlag erstellt, produziert und veröffentlicht das vereinbarte Buchprojekt nach Maßgabe des Angebots. Die Veröffentlichung des Werkes steht unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Mitwirkung beider Parteien.
(2) Der Verlag trägt sämtliche Produktions-, Ghostwriting- und Veröffentlichungskosten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt wurde.
(3) Der Verlag behält sich vor, zur Vertragserfüllung Dienstleistungen Dritter oder softwaregestützte Werkzeuge einzubeziehen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Autors
(1) Der Autor verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung an allen Schritten der Bucherstellung, einschließlich:
- Teilnahme an Interviews, falls Ghostwriting gewählt wird
- Beantwortung von Rückfragen
- Rechtzeitige Freigaben
- Bereitstellung notwendiger Inhalte
- Teilnahme an Besprechungen
(2) Verzögert der Autor durch nicht ausreichende Mitwirkung den Fortgang des Projekts, ist der Verlag nach Mahnung berechtigt, den Zeitplan anzupassen oder das Projekt nach §12 dieser AGB abzubrechen.
§ 4 Schreibphase
(1) Wird das Manuskript vom Autor selbst erstellt (Option A), verpflichtet er sich zur Einhaltung der im Angebot festgelegten Schreibphase. Wird das Manuskript vom Verlag erstellt (Option B), gelten die Regelungen aus §5 entsprechend.
(2) Hält der Autor trotz schriftlicher Mahnung die vereinbarte Schreibphase nicht ein, ist der Verlag berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Autor nach §12 dieser AGB mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein Anspruch des Autors auf Fortführung der Zusammenarbeit besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Rechte an Texten & Ghostwriting
(1) Bei selbst erstellten Manuskripten räumt der Autor dem Verlag sämtliche für die Vertragsdauer erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere sämtliche Nutzungsarten gemäß §§ 15 ff. UrhG, einschließlich des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung, der öffentlichen Wiedergabe, Vorführung, Sendung sowie aller gegenwärtig und künftig bekannten Nutzungsarten.
(2) Bei Ghostwriter-Werken:
- erwirbt der Verlag sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte am Text,
- der Autor erhält das Recht, als Autor genannt zu werden,
- Rohfassungen, Notizen, Interviews oder Arbeitsdokumente sind nicht herauszugeben.
(3) Der Autor sichert zu, keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Verlag stellt den Autor von Ansprüchen Dritter frei, sofern die Verletzung nicht vom Autor verschuldet wurde.
(4) Der Autor räumt dem Verlag das Recht ein, das Werk oder Teile hiervon nach Absprache auch in Audio-, Hörbuch- oder sonstigen Sprachformaten zu verwerten oder verwerten zu lassen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und Nutzung von Hörbüchern, Audioauszügen, Podcasts, vertonten Leseproben sowie sonstigen akustischen Formaten, unabhängig davon, ob diese durch menschliche Sprecher oder unter Einsatz technischer oder KI-gestützter Verfahren erzeugt werden. Die Rechte gelten für alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten und Medien, soweit dies der Verwertung des Buchprojekts dient.
(5) Der Verlag ist berechtigt, das Werk nach Absprache ganz oder teilweise in andere Sprachen zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und in diesen Fassungen zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu verwerten. Dies gilt für alle Länder, Territorien und internationalen Vertriebswege, einschließlich digitaler Plattformen und ausländischer Vertriebspartner.
(6) Der Verlag ist berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder diesen einfache oder ausschließliche Unterlizenzen einzuräumen, soweit dies für die Veröffentlichung, den Vertrieb oder die Vermarktung des Werkes erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an Vertriebsplattformen, Buchhändler, Großhändler, Distributoren, Marketing- und Medienpartner.
(7) Entscheidet sich der Autor für die Manuskripterstellung durch einen vom Verlag gestellten Ghostwriter (Option B), erstellt der Verlag zunächst einen in sich geschlossenen Textausschnitt von ca. 1.000 Wörtern („Ghostwriting-Ausschnitt“) zur stilistischen und inhaltlichen Abstimmung. Der Autor hat nach Präsentation des Ghostwriting-Ausschnitts die Möglichkeit, Feedback zum Schreibstil und zur grundsätzlichen Ausrichtung zu geben.
Lehnt der Autor den Ghostwriting-Ausschnitt insgesamt ab, wird der Verlag einmalig einen weiteren Ghostwriting-Ausschnitt durch einen anderen Ghostwriter oder in überarbeiteter Form erstellen und dem Autor zur erneuten Abstimmung vorlegen. Lehnt der Autor auch diesen zweiten Ghostwriting-Ausschnitt insgesamt ab, ist der Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall bestehen keine weitergehenden Ansprüche des Autors auf Fortführung der Zusammenarbeit, Vergütung oder Schadensersatz. Bereits entstandene Rechte, Inhalte und Investitionen des Verlags bleiben unberührt.
§ 6 Bild- und sonstige Medienrechte
(1) Der Autor räumt dem Verlag an sämtlichen vom Autor im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten oder übermittelten Bildern, Fotografien, Grafiken, Screenshots, Illustrationen, Social-Media-Inhalten sowie sonstigen visuellen oder audiovisuellen Materialien einschließlich KI-generierter Inhalte (nachfolgend „Bildmaterial“) die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(2) Die Rechteübertragung umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, öffentlichen Wiedergabe, Vorführung, Bearbeitung sowie zur Nutzung in allen analogen und digitalen Medien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Buch und E-Book
- Cover, Innenteil, Leseproben
- Webseiten des Verlags
- Online-Shops und Verkaufsplattformen (z. B. Amazon)
- Social-Media-Kanäle
- Werbeanzeigen, PR- und Pressearbeit
- Präsentationen, Webinare, Schulungen und Case Studies
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, soweit dies für die Durchführung, Vermarktung und Dokumentation des Buchprojekts erforderlich ist.
(4) Der Autor sichert zu, dass er über sämtliche erforderliche Rechte an dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial verfügt und dass durch dessen Nutzung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte, verletzt werden.
(5) Der Autor stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung des vom Autor bereitgestellten Bildmaterials geltend gemacht werden, sofern diese Ansprüche auf einer Pflichtverletzung des Autors beruhen.
(6) Soweit für Cover, Layout oder Marketing Materialien Dritter eingesetzt werden, verbleiben die jeweiligen Rechte bei den Rechteinhabern. Der Autor erwirbt hieran keine eigenen Nutzungsrechte.
§ 7 Gewinnbeteiligung
(1) Der Verlag zahlt dem Autor eine variable Vergütung des eingespielten Nettoergebnisses für das Werk. Unter dem Nettoergebnis in diesem Sinne werden die jeweils in einem Jahresquartal tatsächlich von dem Verlag für das Werk vereinnahmten Beträge verstanden. Dieses Nettoergebnis setzt sich in der Regel aus dem Bruttoverkaufspreis, abzüglich Umsatzsteuer, gewährten Rabatten, Druckkosten und Versandkosten zusammen und wird anschließend mit der Verkaufszahl multipliziert. Das Nettoergebnis beschreibt also den Gewinn der Buchverkäufe, nicht den Umsatz.
(2) Die Höhe der Gewinnbeteiligung richtet sich nach der Art der Manuskripterstellung:
A) 50 % Gewinnbeteiligung, wenn der Autor das Manuskript vollständig selbst schreibt („Option A“).
B) 35 % Gewinnbeteiligung, wenn das Manuskript durch einen vom Verlag gestellten Ghostwriter erstellt wird („Option B“).
Die Wahl der Option erfolgt nach Angebotsannahme durch eine Zusatzvereinbarung und ist für die Vergütungsstruktur verbindlich.
(3) Die Zahlung der Vergütung an den Autor wird nach der Bearbeitung, Auszahlung durch die Verkaufsplattformen sowie nach ordnungsgemäßer Rechnungsausstellung des Autors quartalsweise fällig. Die tatsächlich in einem Kalenderjahresquartal durch den Verlag eingenommenen Vergütungen werden im auf das abgeschlossene Quartal folgenden Kalendermonat mit dem Autor verrechnet.
(4) Alle Auszahlungen erfolgen für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages.
(5) Kosten für Testleser werden mit den Nettoeinnahmen verrechnet. Diese Kosten dürfen dem Autor niemals einzeln berechnet werden, sondern nur vor Gewinnausschüttung an den Autor, mit den vereinnahmten Beträgen verrechnet werden.
Sollte das Buch auf der SPIEGEL-Bestseller-Liste landen, wird die einmalig anfallende Gebühr für die Nutzung des „SPIEGEL Bestseller“-Siegels ebenfalls vor Gewinnausschüttung mit den Nettoeinnahmen verrechnet. Dies gilt auch für die Kennzeichnung als „SPIEGEL Bestseller Platz 1“.
§ 8 Marketingstrategie
(1) Verlag und Autor entwickeln gemeinsam und einvernehmlich vor Veröffentlichung des Buches eine Marketingstrategie, die sich an den Zielen des Buchprojekts, der Zielgruppe sowie dem persönlichen Stil, der Marke und der Authentizität des Autors orientiert.
(2) Der Autor hat bei der Entwicklung der Marketingstrategie ein Mitspracherecht. Der Verlag berücksichtigt die Vorstellungen, bisherigen Inhalte und kommunikativen Grenzen des Autors. Eine Verpflichtung zu unangemessenen, rufschädigenden oder nicht zur Person des Autors passenden Marketingmaßnahmen besteht nicht.
(3) Die Marketingstrategie umfasst insbesondere
- geplante Content-Formate,
- Veröffentlichungszeiträume,
- inhaltliche Schwerpunkte,
- Art und Umfang der Mitwirkung des Autors.
(4) Die gemeinsam erarbeitete Marketingstrategie wird dem Autor in Textform übermittelt und gilt als verbindlich, sobald der Autor diese ebenfalls in Textform bestätigt. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
(5) Der Autor verpflichtet sich, die bestätigte Marketingstrategie als wesentliche Vertragspflicht nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen. Die kreative Ausgestaltung, Tonalität und persönliche Ansprache verbleiben beim Autor, sofern die vereinbarten Inhalte, Formate und Zeiträume eingehalten werden.
(6) Kommt der Autor der bestätigten Marketingstrategie wesentlich oder wiederholt nicht nach und behebt er den Verstoß auch nach schriftlicher Mahnung nicht, ist der Verlag berechtigt, die Zusammenarbeit nach §12 dieser AGB zu beenden.
(7) Kommt trotz zumutbarer Abstimmung innerhalb von 14 Kalendertagen nach erstmaliger Vorlage einer Marketingstrategie keine Einigung über die Marketingstrategie zustande oder verweigert der Autor deren Bestätigung ohne sachlichen Grund, ist der Verlag berechtigt,
a) dem Autor einen letzten, konkret ausgearbeiteten Vorschlag zu unterbreiten.
b) Bestätigt der Autor diesen Vorschlag nicht innerhalb von 7 Tagen, ist der Verlag berechtigt, die Zusammenarbeit nach §12 dieser AGB zu beenden.
Ein Anspruch des Autors auf Fortführung der Zusammenarbeit besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Mitspracherecht
(1) Der Autor hat ein Mitspracherecht hinsichtlich:
- Covergestaltung
- Satz/Layout
- Klappentext
- Titel
- Konzeption der Inhalte
(2) Der Verlag berücksichtigt Wünsche des Autors, behält sich jedoch die finalen Entscheidungen vor, um den wirtschaftlichen Erfolg zu optimieren.
(3) Der Verlag ist berechtigt, aus wirtschaftlichen, gestalterischen oder redaktionellen Gründen inhaltliche Anpassungen, Kürzungen oder Umstellungen vorzunehmen, sofern der Charakter des Werkes inhaltlich und tonal gewahrt bleibt.
§ 10 Geheimhaltung & gegenseitige Rücksichtnahme
(1) Der Autor verpflichtet sich, über sämtliche internen Informationen, Abläufe, Kommunikation, Dokumente sowie Inhalte dieser AGBs und dem Angebot strengstes Stillschweigen zu bewahren.
(2) Der Autor verpflichtet sich, keine negativen, ehrenrührigen oder rufschädigenden Aussagen über den Verlag, seine Mitarbeiter oder seine Dienstleistungen zu tätigen – weder öffentlich noch gegenüber Dritten. Auch der Verlag verpflichtet sich, keine negativen, ehrenrührigen oder rufschädigenden Aussagen über den Autor zu tätigen.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Verlag berechtigt:
- das Buch aus dem Verkauf zu nehmen
- die Zusammenarbeit sofort zu kündigen
- Schadensersatz geltend zu machen
(4) Die Parteien werden während der laufenden Geschäftsbeziehung die zwischen guten Geschäftspartnern üblichen Verhaltensweisen beachten und bei Äußerungen übereinander, die notwendige Zurückhaltung wahren. Der Autor wird auch anderen Autoren und den Mitarbeitern des Verlages gegenüber, angemessenen Respekt zeigen.
(5) Der Verlag behält sich bei Verletzung von Betriebs-, Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten sowie bei falschen Behauptungen und/oder diffamierenden Aussagen über den Verlag auch die Einleitung zivilrechtlicher Schritte und die Stellung eines Strafantrags vor.
(6) Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung, Nicht-Diffamierung sowie zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gelten zeitlich unbeschränkt auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus, unabhängig davon, aus welchem Grund und auf welche Weise das Vertragsverhältnis endet.
§ 11 Verlagsinterne Materialien
Alle vom Verlag bereitgestellten Unterlagen, Werkzeuge, Texte, Strategien, Marketingpläne und sonstigen Dokumente bleiben Eigentum des Verlags und dürfen ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit genutzt werden.
§ 12 Vertragsbeendigung
(1) Der Verlag ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Autor:
- seine vertraglich geschuldete Mitwirkung verweigert oder erheblich verzögert,
- vereinbarte Fristen trotz Mahnung nicht einhält,
- die gemeinsam entwickelte Marketing- oder Veröffentlichungsstrategie schuldhaft nicht umsetzt,
- gegen Geheimhaltungs- oder Nicht-Diffamierungspflichten verstößt,
- Rechte Dritter am Werk geltend gemacht werden, die der Autor zu vertreten hat,
- die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte verlangt.
(2) Wird der Vertrag aus Gründen beendet, die der Autor vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt,
- das Werk vollständig aus dem Programm zu nehmen und die Veröffentlichung abzubrechen,
- dem Autor sämtliche zukünftigen Gewinn- und Beteiligungsansprüche zu entziehen,
-
sämtliche bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstandenen Aufwendungen als Schadensersatz vom Autor zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn das Werk bereits veröffentlicht wurde und aufgrund eines vom Autor zu vertretenden Verhaltens aus dem Programm genommen werden muss. Der Schadensersatz dient ausschließlich dem Ausgleich tatsächlich entstandener Aufwendungen und stellt keine Vertragsstrafe dar. Dieser Schadensersatz ist zum Schutz des Autors auf maximal 3.000,00€ netto gedeckelt.
- Verzögerungen, Stilfragen oder unterschiedliche Einschätzungen im kreativen Prozess stellen keine schuldhafte Pflichtverletzung dar.
(3) Zu den ersatzfähigen Aufwendungen zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend
- Kosten der Autorenbetreuung und Projektkoordination,
- Lektorat, Korrektorat und redaktionelle Leistungen,
- Grafik-, Cover-, Satz- und Layoutarbeiten,
- Marketing- und Veröffentlichungsvorbereitungen,
- Ghostwritingkosten,
- Kosten externer Dienstleister.
Verzögerungen oder das Scheitern der Veröffentlichung, die auf eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungs- oder Marketingpflichten des Autors zurückzuführen sind, gelten als vom Autor zu vertreten.
(4) Kommt es im Ghostwriting-Prozess trotz vertragsgemäßer Mitwirkung beider Parteien nicht zu einer Einigung über Stil, Tonalität oder Ausrichtung, so führt dies nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund. In diesem Fall entstehen dem Autor keine Rückforderungs- oder Erstattungsansprüche des Verlags.
(5) Verletzt der Verlag seine wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft und setzt er diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht ab, ist der Autor berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall bestehen keine weitergehenden Ansprüche des Autors auf Vergütung oder Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig. Eine schuldhafte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn der Verlag eine ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht ohne sachlichen Grund und trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig nicht erfüllt.
§ 13 Haftung
Der Verlag haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 14 Autorenrabatt
Der Autor kann Druckexemplare zu 40 % des Bruttoverkaufspreises erwerben.
§ 15 Marketingrechte & Referenznutzung
(1) Der Autor räumt dem Verlag das Recht ein, das Buchprojekt, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Inhalte (einschließlich Cover, Titel, Klappentext, Textauszüge bis zu 10 % des Werkes) sowie sämtliche Verkaufszahlen und Projektergebnisse zu Marketing-, Referenz- und Werbezwecken öffentlich zu nutzen. Dies umfasst insbesondere:
- Nutzung auf Webseiten des Verlags
- Social-Media-Beiträge
- Präsentationen, Webinare und Schulungen
- Presse- und PR-Unterlagen
- Nutzung in Werbeanzeigen und Case Studies
(2) Der Verlag ist berechtigt, den Autor als Referenz zu nennen und auf die Zusammenarbeit hinzuweisen. Hierzu darf der Name des Autors, dessen Bildmaterial (sofern vom Autor zur Verfügung gestellt), Social-Media-Links sowie veröffentlichte Inhalte genutzt werden.
(3) Die Nutzung erfolgt zeitlich unbeschränkt und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ein Anspruch des Autors auf Vergütung für diese Nutzung besteht nicht.
(4) Der Autor räumt dem Verlag das Recht ein, seinen Namen, Künstlernamen, Bildnis, Stimme sowie biografische Angaben, soweit vom Autor zur Verfügung gestellt oder öffentlich zugänglich, im Zusammenhang mit dem Buchprojekt zu nutzen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Veröffentlichung, Vermarktung, PR-Arbeit, Dokumentation und Referenznutzung des Buchprojekts. Eine darüberhinausgehende Nutzung zu werbefremden Zwecken ist ausgeschlossen.
§ 16 Änderungen des Verlags
Namensänderungen, Strukturänderungen oder Rechtsformänderungen berühren den Vertrag nicht.
§ 17 Gerichtsstand & Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.